Jedes Land regelt die Förderung selbst. Hier finden Sie Sätze, Bedingungen und die amtlichen Links für alle 16 Länder. Filtern Sie nach Ihrer Tierart und öffnen Sie die Details zu Ihrem Land.
Herdenschutz-Förderung nach Bundesland, Stand 04.11.2026
Herdenschutzhunde
Laufende Kosten
Gebiet
Details
Baden-WürttembergIm Umbau
bis 100 %
2.386 € je Hund und Jahr
ja
nur Fördergebiete
5.030.627 €
Richtlinie
Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Gültigkeit: Neuordnung läuft, Stand offen.
Zäune
Material mit Zubehör 100 % der Nettokosten, Aufrüstung von Festzäunen 100 %, Neubau von Festzäunen 50 % der Erstellungskosten.
Herdenschutzhunde
Pauschale je zertifiziertem Hund: 1.920 €, bei Neuanträgen ab 01.08.2024 2.386 € pro Jahr.
Laufende Kosten
Neuanträge ab 01.08.2024: 1.405 € je km Mobilzaun Schafe/Ziegen, 708 € sonstige Tiere, 268 € je km Elektrofestzaun, höchstens 450 € je ha und Jahr.
Gebiet
Nur im Fördergebiet Wolfsprävention
Tierarten
Schafe, Ziegen, Gehegewild, Neuweltkameliden; Abkalbe- und Abfohlweiden; Mehraufwand bei Rindern.
Hobbyhaltung
Hobbyhaltung, Neben- und Haupterwerb mit Weideflächen im Fördergebiet.
Grenzen
Mindestens 200 € (Vereine mit Ehrenamtlichen 100 €), höchstens 30.000 € pro Jahr für Investitionen.
Antrag bei
Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt
Beratung
Vorgeschrieben bei Herdenschutzhunden, Behirtung und Lamas bei Rindern. Beratung durch die FVA.
Frist
Keine Frist in den geprüften Quellen genannt.
Ausgezahlt 2025
5.030.627 € in 472 Fällen (DBBW)
Besonders beachten
Vor dem Kauf bei der unteren Naturschutzbehörde nachfragen, welche Regeln aktuell gelten.
Prüfvermerk
Das Fördersystem wird neu geordnet. Die Zuständigkeit ist im April 2026 vom Umwelt- auf das Agrarministerium übergegangen. Die Angaben unten beschreiben die Regelung nach Landschaftspflegerichtlinie, wie sie DBBW und BZWW nennen. Die Förderwegweiser-Seite des Landes konnten wir nicht abrufen.
Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW). Gültigkeit: tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Zäune
Mobile Elektrozäune und elektrifizierte Festzäune bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Herdenschutzhunde
Bis zu 3.000 € je Hund zuzüglich Zubehör und Nebenkosten wie Eignungsprüfung und Sachkundenachweis. Laut BZWW ab 50 Mutterschafen oder -ziegen beziehungsweise vergleichbaren Großvieheinheiten.
Laufende Kosten
Keine Förderung laufender Kosten, Reparaturen oder Ersatzinvestitionen.
Gebiet
Nur in den Förderkulissen des LfU (Zäune 15 km, Hunde 60 km Radius, Ereignisgebiete 10 km)
Tierarten
Schafe, Ziegen, Kälber ggf. mit Mutterkühen, Jungrinder bis 24 Monate, Kleinrinderrassen. Bei Gehegewild, Fohlen, Ponys, Straußenvögeln, Lamas, Alpakas und Freilandschweinen nur Nachrüstung von Festzäunen.
Hobbyhaltung
Alle Halter mit Flächen in der Kulisse, auch Hobbyhaltung.
Grenzen
Mindestens 200 €. Grundsätzlich keine Obergrenze.
Antrag bei
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Zäune), Online-Antrag (Hunde)
Beratung
Beratung bei AELF, LfL und LfU.
Frist
Anträge vom 1. Januar bis 31. Oktober, vor Beginn der Maßnahme.
Ausgezahlt 2025
1.747.151 € in 179 Fällen (DBBW)
Besonders beachten
Die Richtlinie läuft Ende 2026 aus. Eine Anschlussregelung haben wir nicht gefunden.
Prüfvermerk
Mit Richtlinie, Ministeriums- und LfU-Seite abgeglichen.
Richtlinie Präventionsmaßnahmen und laufende Betriebsausgaben vom 16.09.2025. Gültigkeit: bis 31.12.2027.
Zäune
Bis zu 100 % für Zäune über die allgemeinen Sicherungspflichten hinaus. Bis zu 80 %, wenn ein Festzaun nicht aufgerüstet werden kann und neu gebaut werden muss.
Herdenschutzhunde
Bis zu 100 %, begrenzt auf 6.000 € brutto je zertifiziertem Herdenschutzhund. Nur anerkannte Rassen und Prüfungen.
Laufende Kosten
Bis 1.405 € je km Mobilzaun Schafe/Ziegen, 708 € sonstige Tiere, 268 € je km Festzaun, 2.386 € je Hund, höchstens 450 € je ha und Jahr. Setzt voraus, dass die Weidehaltung aus Umweltgründen erforderlich ist.
Gebiet
Landesweit
Tierarten
Schafe, Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr; Damwild, Lamas, Alpakas.
Hobbyhaltung
Hobbyhaltung nur, wenn die Beweidung der Landschaftspflege, tiergenetischen Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient.
Grenzen
Mindestens 500 €, höchstens 30.000 € pro Jahr.
Antrag bei
Landesamt LELF
Beratung
Dem Antrag liegt ein Bestätigungsvermerk der amtlichen Wolfsbeauftragten bei.
Frist
Keine feste Frist in der Richtlinie gefunden.
Ausgezahlt 2025
96.056 € in 9 Fällen (DBBW)
Besonders beachten
Bis zu 100 % für Nachrüstung, Hunde und Untergrabschutz sind laut Richtlinie bis 31.12.2026 begrenzt.
Bei Aufträgen über 2.500 € netto sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
GAK-Richtlinie Förderbereich 4J. Gültigkeit: bis 31.12.2027.
Zäune
Bis zu 100 % für Zäune über die allgemeinen Sicherungspflichten hinaus, Nachrüstung, Untergrabschutz und Nachtpferche.
Herdenschutzhunde
Hunde stehen nicht im Maßnahmenkatalog der Richtlinie, die DBBW nennt für 2025 ebenfalls keine Förderung.
Laufende Kosten
Laufende Betriebsausgaben sind laut Richtlinie ausdrücklich nicht förderfähig.
Gebiet
Landesweit
Tierarten
Schafe, Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr; Damwild, Lamas, Alpakas.
Hobbyhaltung
Die DBBW nennt alle Tierhalter. Die Richtlinie nennt Betriebsinhaber, Landwirte und andere Landbewirtschafter, Letztere mit Zweckbindung etwa zur Landschaftspflege. Bitte vorab klären.
Grenzen
Mindestens 200 €, höchstens 30.000 € pro Jahr.
Antrag bei
Naturschutzbehörde bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Beratung
Die zuständige Behörde muss Notwendigkeit und Angemessenheit bestätigen. Ehrenamtliche Wolfsberatung.
Frist
Keine Frist genannt, Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Ausgezahlt 2025
44.851 € in 2 Fällen (DBBW)
Prüfvermerk
Mit Richtlinie und Seite der Umweltbehörde abgeglichen.
Richtlinie Weidetierschutz, in Kraft seit 23.01.2025. Gültigkeit: kein Enddatum in der Richtlinie gefunden.
Zäune
Bis zu 85 % der Nettoausgaben für Schutz über den Grundschutz hinaus. Der Grundschutz selbst läuft laut DBBW über „HALM Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“.
Herdenschutzhunde
Anschaffung bis 85 % bei mindestens zwei Hunden, dazu 1.920 € je Hund und Jahr als laufende Betriebsausgabe.
Laufende Kosten
1.230 € je km Mobilzaun Schafe/Ziegen (alternativ Pauschale 760 €), 620 € sonstige Tiere, 235 € je km Festzaun, höchstens 450 € je ha und Jahr.
Gebiet
Schafe, Ziegen, Gatterwild landesweit; weitere Arten nur in Ereignisgebieten
Tierarten
Schafe, Ziegen, Gatterwild; Rinder, Pferde, Esel bis 1 Jahr oder bis 112 cm Widerrist; Lamas, Alpakas.
Hobbyhaltung
Laut DBBW auch Hobbyhaltung.
Grenzen
Mindestens 200 €, höchstens 30.000 € pro Jahr.
Antrag bei
Landrat des Kreises, Abwicklung mit der WIBank
Beratung
Technik: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Förderung: Fachdienste der Landkreise.
Frist
Investitionen ohne Frist. Laufende Betriebsausgaben bis 01.10.
Ausgezahlt 2025
919.488 € in 674 Fällen (DBBW)
Besonders beachten
Reichen die Mittel nicht, gilt die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
Richtlinie Wolf vom 10.01.2025, Richtlinie SchaNa. Gültigkeit: Enddatum nicht geprüft.
Zäune
Bis zu 100 % nach amtlich bestätigtem Übergriff, bei Schaf- und Ziegenhaltung bis 10 Tiere und bei Gatterwild. 80 % unter anderem bei Deichschäferei, Betriebsneugründung und erheblicher Erweiterung. Mindesthöhe 105 cm.
Herdenschutzhunde
Bis zu 100 % der Anschaffung, nur Hunde aus bewährten Arbeitslinien mit nachgewiesener Tauglichkeit.
Laufende Kosten
Richtlinie SchaNa ab 11 Tieren: 260 € je ha und Jahr, 325 € auf Deichen.
Gebiet
Schafe, Ziegen, Gehegewild landesweit; Rinder und Pferde in Förderkulissen oder nach Übergriff
Tierarten
Schafe und Ziegen in der Regel nur bis 10 Tiere, darüber im Ausnahmefall. Gehegewild; Rinder und Pferde in Kulissen.
Hobbyhaltung
Auch nichtgewerbliche Kleinst- und Hobbyhaltung.
Grenzen
Mindestens 200 €, höchstens 30.000 € pro Jahr.
Antrag bei
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Beratung
Beratung über die Landwirtschaftskammer.
Frist
Richtlinie Wolf ohne Frist in den geprüften Quellen. SchaNa 2026: Anträge 15.01. bis 28.02.2026.
Ausgezahlt 2025
4.267.675 € in 647 Fällen (DBBW)
Prüfvermerk
Mit den Seiten der Landwirtschaftskammer abgeglichen.
Förderrichtlinie Wolf vom 21.10.2024. Gültigkeit: nicht geprüft.
Zäune
80 bis 100 % der förderfähigen Ausgaben für wolfsabweisende Zäune mit Zubehör.
Herdenschutzhunde
Keine Anschaffung genannt. Betriebsausgaben nach GAK-Rahmenplan, abhängig von Herdengröße und Fläche, höchstens 6 Hunde je Betrieb.
Laufende Kosten
Laufende Betriebsausgaben für Zäune und Hunde.
Gebiet
Landesweit, zusätzliche Möglichkeiten in Hotspot-Gebieten
Tierarten
Schafe, Ziegen, Damtiere, Lamas, Alpakas. Fohlen, Eselfohlen und Kälber bis 1 Jahr in Hotspots.
Hobbyhaltung
Laut DBBW Neben- und Haupterwerb sowie Projekte naturschutzorientierter Beweidung.
Grenzen
Mindestens 300 €, höchstens 30.000 € pro Jahr.
Antrag bei
Umweltministerium MUKMAV
Beratung
Beratung durch die Landwirtschaftskammer Saarland.
Frist
Nicht geprüft.
Ausgezahlt 2025
23.103 € in 36 Fällen (DBBW)
Besonders beachten
Fördersatz, Frist und Laufzeit bitte direkt beim Ministerium bestätigen lassen.
Prüfvermerk
Den Richtlinientext konnten wir nicht direkt lesen, weil saarland.de automatische Abrufe sperrt. Die Angaben stammen aus DBBW-Bericht und BZWW, nicht aus der Richtlinie selbst.
40 % für den Grundschutz (90 cm), 100 % für den Optimalschutz (120 cm).
Herdenschutzhunde
100 % der Anschaffung, laufend bis 2.386 € je Hund und Jahr.
Laufende Kosten
Bis 2.386 € je Hund und bis 1.405 € je Zaunkilometer und Jahr. Bei Schafen und Ziegen nur, wenn die Weidehaltung aus Umweltgründen erforderlich ist.
Gebiet
Landesweit außer beplanten Stadtgebieten von Erfurt, Jena und Gera
Tierarten
Schafe, Ziegen, Gehegewild, sonstige Nutztiere bis 112 cm Widerrist. Pferde und Rinder im Einzelfall nach festgestelltem Übergriff. Keine Kleintiere wie Geflügel oder Kaninchen.
Hobbyhaltung
Betriebsinhaber und sonstige Tierhalter.
Grenzen
Mindestens 200 €. Keine Obergrenze für gewerbliche Halter.
Antrag bei
Landesamt TLUBN
Beratung
Kompetenzzentrum Wolf, Biber und Luchs.
Frist
Nicht geprüft.
Ausgezahlt 2025
71.052 € in 59 Fällen (DBBW)
Besonders beachten
Fördersätze und Fristen bitte direkt beim TLUBN bestätigen lassen.
Prüfvermerk
Die Landesseiten sind für automatische Abrufe durch eine CAPTCHA-Sperre geschlossen. Die Angaben stammen aus DBBW-Bericht und BZWW, nicht aus der Richtlinie selbst. Die DBBW weist auf eine geänderte Fassung ab 01.01.2025 hin.