Wer fördert den Herdenschutz?
Ein Bundesprogramm mit zentralem Antrag gibt es nicht. Zuständig sind die Länder, jedes mit eigener Richtlinie und eigener Bewilligungsstelle. Die Mittel stammen aus Landeskassen und teilweise aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz13. Staatliche Zuschüsse für Schafe, Ziegen und Gehegewild gibt es in allen Ländern mit etablierten Wolfsvorkommen. Rinder und Pferde werden spätestens gefördert, wenn es dort zu Übergriffen gekommen ist1.
2025 zahlten die Länder rund 17,16 Millionen Euro für Herdenschutz und rund 747.000 Euro für den Ausgleich von Schäden1. Die Unterschiede sind groß: In mehreren Ländern sind bis zu 100 Prozent möglich, Hessen zahlt bis zu 85 Prozent, Hamburg bis zu 80 Prozent, Sachsen-Anhalt 80 Prozent für mobile Zäune11215. Alle Sätze, Stellen und Links stehen in unserer Förderübersicht nach Bundesland.
Welche Schritte führen zum Bescheid?
Die Reihenfolge ist in fast allen Ländern ähnlich. Entscheidend ist, dass der Kauf erst am Ende kommt.
- Fläche und Tierart prüfen. Liegt Ihre Weide in der Förderkulisse, und ist Ihre Tierart dort förderfähig? In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt es nur Förderung in ausgewiesenen Gebieten1.
- Beratung vereinbaren. Sie ist vielerorts Bedingung. Brandenburg verlangt einen Bestätigungsvermerk der amtlichen Wolfsbeauftragten, Nordrhein-Westfalen eine fachliche Stellungnahme54.
- Angebote einholen. Sachsen verlangt mindestens ein Kostenangebot, Brandenburg bei Aufträgen über 2.500 Euro mehrere, Rheinland-Pfalz Vergleichsangebote6511.
- Antrag stellen. Mit dem Formular des Landes und allen Anlagen, in Bayern für Hunde ausschließlich online10.
- Bescheid abwarten. Erst danach bestellen. In Rheinland-Pfalz können Investitionen erst nach der Bewilligung getätigt werden11.
- Umsetzen und abrechnen. Maßnahme fristgerecht durchführen, dann Auszahlung beantragen und die Verwendung nachweisen4.
- Zweckbindung einhalten. Geförderte Zäune und Hunde müssen die festgelegte Zeit im Einsatz bleiben. Für Herdenschutzhunde nennt Sachsen-Anhalt mindestens drei Jahre8.
Welche Fristen gelten?
Manche Länder nehmen laufend Anträge an, andere arbeiten mit festen Terminen. Sie sollten diese Daten jedes Jahr auf der Landesseite prüfen.
| Land | Frist |
|---|---|
| Bayern10 | 1. Januar bis 31. Oktober |
| Sachsen-Anhalt8 | bis 15. Mai des laufenden Jahres |
| Rheinland-Pfalz11 | Investitionen 15. Juni, laufende Ausgaben 30. September |
| Hessen12 | Investitionen ohne Frist, laufende Ausgaben bis 1. Oktober |
| Niedersachsen, Richtlinie SchaNa13 | für 2026 vom 15. Januar bis 28. Februar |
Eine Sonderrolle spielt die Förderung der laufenden Kosten. Viele Länder zahlen je Kilometer Zaun oder je Hund, höchstens aber 450 Euro je Hektar und Jahr1. Dafür läuft meist ein eigener Antrag, oft mit einer Verpflichtung über mehrere Jahre. In Niedersachsen beträgt sie fünf Jahre13.
Woran scheitern Anträge?
Der häufigste Fehler ist der zu frühe Beginn. Vorhaben dürfen in der Regel noch nicht begonnen sein. In Schleswig-Holstein muss der Zuwendungsbescheid vorliegen, bevor Sie beschaffen9. Auch die Grenzen spielen eine Rolle: Bagatellgrenzen liegen zwischen 200 und 500 Euro, wobei Sachsen bewusst darauf verzichtet, damit kleine Haltungen nicht herausfallen1.
Dazu kommen Fallstricke im Kleingedruckten. Niedersachsen fördert Zäune für Schafe und Ziegen im Regelfall nur bis zehn Tiere, darüber im Ausnahmefall1. Hessen zahlt über die Richtlinie nur Schutz, der über den Grundschutz hinausgeht1. Sachsen fördert nur den Mindestschutz16. Bayern schließt Ersatz, Reparatur und laufende Hundekosten aus10, und Schleswig-Holstein zahlt keinen Auf- und Abbau9.
Planen Sie außerdem etwas Puffer ein. Übersteigen in Hessen die Anträge die Haushaltsmittel, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge. Eigene Arbeit lässt sich dort mit bis zu 60 Prozent des Betrags ansetzen, den ein Unternehmen berechnen würde12.
Was ändert sich gerade?
Wer plant, sollte auf das Datum achten. Bayerns Förderrichtlinie endet laut Text mit Ablauf des 31. Dezember 20262. In Sachsen-Anhalt treten die Richtlinien zu Investitionen und Betriebsausgaben laut DBBW am selben Tag außer Kraft1. In Hamburg sind danach keine Bewilligungen auf dieser Grundlage mehr möglich15. In Brandenburg sind 100 Prozent für Nachrüstung, Hunde und Untergrabschutz bis 31. Dezember 2026 begrenzt5. In Baden-Württemberg ordnet das Land die Förderung neu, seit die Zuständigkeit im April 2026 an das Agrarministerium ging14. Der Bund prüft zugleich Erleichterungen bei der Förderung3.
Ob und wie diese Regelungen weitergeführt werden, stand bei unserer Prüfung am 04.11.2026 nicht fest. Fragen Sie deshalb früh nach, wenn Sie noch in diesem Jahr einen Antrag stellen wollen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information, verbindlich sind Richtlinie und Bescheid.


