Was zählt die DBBW eigentlich?
Das Monitoring liegt in Deutschland bei den Ländern. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf führt die Ergebnisse zusammen, und die Auswertung folgt bundesweiten Standards. Gezählt wird nicht jedes einzelne Tier, sondern die Population wird als Index erhoben: aus der Zahl der Rudel und Paare1. Ein Monitoringjahr läuft vom 1. Mai bis zum 30. April, also von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres1.
Jeder Hinweis wird in eine Kategorie eingeordnet. C1 steht für einen eindeutigen Nachweis wie Totfund, genetische Probe, Foto oder Telemetrie. C2 ist ein bestätigter Hinweis, etwa eine Spur oder ein Riss, den eine erfahrene Person geprüft hat. C3 ist ein unbestätigter Hinweis, dazu gehört jede Sichtbeobachtung ohne Fotobeleg. Angaben zu Bestand, Reproduktion und Verbreitung beruhen ausschließlich auf C1- und C2-Daten1. Wer also einen Wolf gesehen hat, ohne ihn zu fotografieren, taucht in der Statistik nicht auf.
Wie groß ist der Bestand?
Für 2024/25 hat die DBBW zunächst 219 Rudel, 43 Paare und 14 territoriale Einzeltiere bestätigt, zusammen 276 Territorien. Damit stagniert die Zahl der bestätigten Territorien erstmals seit Beginn der Wiederbesiedlung im Jahr 2000: Im Jahr davor waren es zum selben Kenntnisstand 2741. Das Vorkommensgebiet wuchs um knapp 5 Prozent. Es verdichtet sich im Osten und Norden, während sich im Süden und Südwesten wenig tut1.
Die Zahl der Tiere ist schwerer zu fassen. In den Territorien lebten 2024/25 mindestens 1.636 Wölfe, darunter 544 bis 606 erwachsene Tiere und 769 Welpen. Das ist ausdrücklich eine Mindestzahl, die von der Intensität des Monitorings abhängt, und keine Hochrechnung1. Am Ende des Jahres waren zudem 163 Wölfe tot gefunden worden.
Wichtig für jeden Vergleich: Die Daten werden nachträglich korrigiert. Die Territorien für 2023/24 stiegen später von 274 auf 285, weil neue Rudel rückwirkend ein Paar im Vorjahr belegen1. Auch für 2024/25 nennt die DBBW im Juli 2026 inzwischen 219 Rudel, 48 Paare und 15 Einzeltiere2. Wer zwei Jahre vergleicht, muss deshalb jeweils den Stand der Erstveröffentlichung nehmen.
Warum wächst die Zahl der Territorien nicht mehr?
Das Wachstum hatte sich schon in den Vorjahren abgeschwächt. Die DBBW erklärt das vor allem damit, dass Teile des Nordostens bereits flächendeckend besiedelt sind, während die Entwicklung im Westen und Süden langsamer läuft, als es die Landschaft erwarten ließe1. Innerhalb eines Landes kann das sehr unterschiedlich aussehen.
Auch die Verluste sind hoch. Von den 163 tot gefundenen Wölfen starben 124 im Verkehr, 16 wurden illegal getötet, 3 aus Managementgründen. Sieben starben an natürlichen Ursachen1. Seit 2000 wurden 1.286 tote Wölfe geborgen, 76 Prozent davon Verkehrsopfer1.
Was bedeuten die Daten für den Weidebetrieb?
Ein stagnierender Bestand heißt nicht, dass die Gefahr regional abnimmt. Die Zahl der Übergriffe fiel 2025 zwar um 11 Prozent, die der geschädigten Tiere um 13 Prozent, doch die Länder entwickelten sich sehr unterschiedlich2. Von den 3.783 geschädigten Tieren waren 87 Prozent Schafe oder Ziegen, 8 Prozent Gehegewild und 4 Prozent Rinder2.
Aussagekräftiger als die Bundeszahl ist die Verteilung. In Sachsen gab es in zwei Dritteln der Territorien jährlich höchstens ein bis zwei Übergriffe, davon in fast der Hälfte gar keine. 2023 lagen 78 Prozent der Schäden in 17 Prozent der Territorien2. Schäden hängen also weniger an der Wolfsdichte als an einzelnen Hotspots, und dort oft am Schutz der Herden: Vergleiche zeigen, dass das Ausmaß vor allem davon abhängt, wie gut Schafe und Ziegen geschützt sind2. In den Ländern mit Angaben dazu fehlte 2025 bei 46 bis 100 Prozent der Übergriffe auf Schafe und Ziegen der Mindestschutz ganz oder teilweise2.
Was hat sich rechtlich geändert?
Seit dem 2. April 2026 steht der Wolf im Bundesjagdgesetz6. Die Bundesregierung betont, dass der günstige Erhaltungszustand weiter die übergeordnete Vorgabe bleibt und die Jagd das Maßnahmenbündel ergänzt. Präventiver Herdenschutz wird weiter über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz finanziert. Die Regeln dazu werden derzeit überprüft6.
Für den Betrieb heißt das: Die Rechtslage ändert nichts daran, dass der Zaun jeden Abend stehen muss. Einzelheiten zur Entnahme regeln Bund und Länder, und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wie Sie Ihre Tiere schützen, steht im Beitrag zum Elektrozaun gegen den Wolf.


